AGB's
1. Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Umbaubedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Käufer und Oelmühle Möriken GmbH. Alle Leistungen erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der AGB. Davon abweichende Regelungen werden nicht akzeptiert. Unsere Angebote und Offerten sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir sie schriftlich bestätigt haben. Auslieferungen und Rechnungserteilungen stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
2. Preise und Zahlung
Preise sind gemäss Offerte verbindlich. Montage, Versand, Versicherung und sonstige Nebendienstleistungen sind im Preis nur soweit als schriftlich vereinbart enthalten. Die Preise sind für die Schweiz und die Länder der EU in CHF. Zahlungsfristen für Produkte entweder Vorauskasse oder 20 Tage, bei Öllieferung oder Bezug 10 Tagen nach Fakturierungsdatum. Die Zahlung sind auch dann zu leisten, wenn die Ware bzw. Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht abgeliefert werden kann. Die Verrechnung ist nicht zulässig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Zahlungsbedingungen für Trocknungsaufträge >CHF 1000.-: 50% bei Vertragsabschluss, 50% bei Lieferung oder Übergabe, 10 Tage nach Fakturierungsdatum. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (z.B. Mahnspesen von CHF 20.00 pro Mahnung und effektive Inkassokosten von mindestens 9% des Rechnungs-Betrages) und Verzugszinsen von 1% pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit an. Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungs-Forderung an Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist in einem solchen Fall auf der Rechnung ersichtlich.
3. Lieferung, Transport, Eigentumsvorbehalt
Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Wir sind dennoch stets bemüht, unverbindlich zugesagte Lieferfristen einzuhalten. Wenn ein verbindlicher Liefertermin nicht eigehalten werden kann, werden wir einen neuen Termin vereinbaren. Wenn auch dieser Termin fruchtlos streicht, hat der Käufer das Recht, bezüglich der ausstehenden Lieferungen von dem Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, z.B. Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Ab Übergabe an einer Speditionsunternehmung übernimmt die Oelmühle Möriken GmbH keine Haftung über die Gefahr des Untergangs oder Beschädigung der gekauften Ware. Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Rohstoffknappheit, Unruhen, Streiks, Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten oder Transportbehinderungen) haben wir nicht zu vertreten. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wenn ein Vertrag mehrere Teillieferungen vorsieht, ist jede Teillieferung als Vertragserfüllung anzusehen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Teillieferungen abzulehnen. Die gelieferte Ware an CH-Kunden bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Fall der Wiederveräusserung der Eigentumsvorbehaltsware tritt der Käufer hiermit sämtliche Ansprüche gegen den Zweitkäufer an uns erfüllungshalber ab, wobei der Käufer uns gegenüber weiterhin für die Bezahlung haftbar bleibt. Bei Pfändung durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Lohnaufträge zur Trocknung von Waren
Die Oelmühle Möriken GmbH kann nicht zur Haftung an Schäden von zur Lagerung, Verarbeitung und Trocknung angelieferter Ware verantwortlich gemacht werden. (z.B. bei einem Maschinendefekt)
Entstehen bei der Verarbeitung schäden an der Ware, werden dem Auftraggeber die Trocknungskosten der defekten Ware erlassen. Eine weitere Schadenersatzforderung ist explizit ausgeschlossen.
5. Gewährleistung und Schadenersatz
Eigenschaften der Ware gelten nur als zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, wenn die Abweichungen für den Käufer nicht unzumutbar sind. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Wenn ein Mangel ausschliesslich durch Missachtung unserer Gebrauchsanweisungen verursacht wird, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Gleiches gilt für Abweichungen der Liefermenge und/oder Lieferinhalts. Im Fall von Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung. Gewährleistungen stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar. Schadenersatzansprüche jeglicher Art des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter, auf Verletzung einer uns treffenden wesentlichen Vertragspflicht oder auf dem Fehlen einer von uns zugesicherten Eigenschaft. In jedem Fall wird die Haftung auf die vorhersehbaren Schäden, welche durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt werden, beschränkt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die von Ölmühle Möriken GmbH hergestellte Produkte.
6. Datenschutz, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Wir sind berechtigt, sämtliche im Zusammenhang mit der Geschäftsbedingung erhaltenen, den Käufer betreffende Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten. Wir garantieren, dass wir keine Kundendaten zu Werbe- und Marketingzwecken an Unternehmen weitergeben. Erfüllungsort ist Sitz des Ölmühle-Möriken GmbH. Gerichtstand ist der Sitz der Ölmühle-Möriken GmbH. Es gilt das Recht der Schweiz.